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Solar Heisse GmbH & Co. KG

FAQ-Ratgeber

Wissen – FAQ-Ratgeber – Ihre Fragen unsere Antworten

Solar Heisse GmbH & Co. KG baut in Landsberg am Lech und im Umkreis von circa 40 km Photovoltaikanlagen, thermische Solaranlagen und die zugehörigen Anwendungstechniken.
Hier haben wir für Sie, die häufigsten Fragen unser Kunden und Interessenten in 4 Kategorien wie „Allgemeine Fragen, Technische Fragen, Fehlermeldungen und Steuer / MaStR / EEG“ unterteilt und aufgelistet.

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Allgemeine Fragen

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Welche Kosten für eine Photovoltaikanlage anfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel sind größere Flächen teurer, aber dafür auch leistungsstärker und dadurch im Endeffekt sogar wirtschaftlicher. Die Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage amortisieren sich zudem schnell: Denn durch Ihren selbst erzeugten Strom machen Sie sich unabhängig von den Tarifen der Stromanbieter. Dank der Einspeisevergütung haben Sie außerdem die Möglichkeit, dass Ihnen der Netzbetreiber überschüssigen Strom zu geregelten Festpreisen abnimmt.

Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer)

Seit Januar 2023 gilt der neue Umsatzsteuersatz von 0 %, statt wie bisher 19 %
Das entlastet die meisten Betreiber von Photovoltaikanlagen vor allem von Bürokratie. Diese können zukünftig die Kleinunternehmerregelung ohne finanzielle Nachteile anwenden. Der bisher mögliche Vorsteuerabzug als Grund für einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung entfällt.
Die Mehrwertsteuer-Befreiung gilt für Solarmodule bis 30 kWp auf Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien, Zubehör wie Wechselrichter, Kabel und Speicher sowie Ersatzteile im Reparaturfall.

Wallbox, Garantie- und Wartungsverträge sind von diesem Gesetz nicht betroffen. Für diese Komponenten muss weiterhin 19 % MwSt. entrichtet werden.

Bei der Solarthermie wandeln Kollektoren die Sonneneinstrahlung in nutzbare Wärme um. Sie wird in der Regel über Wärmetauscher für die Heizung und Warmwasserbereitung eingesetzt.
Unter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung der Sonnenenergie in elektrischen Strom, mittels Solarzellen, die zu Solarmodulen verbaut werden.

Im Vorfeld ist die statische Eignung abzuklären.
Eine Photovoltaikanlage setzt eine um Schnee- und Windlast reduzierte Dachlastreserve von mindestens 25 Kilogramm pro Quadratmeter voraus. Ist dies nicht der Fall, sind entsprechende bauliche Maßnahmen erforderlich.
Deshalb sollten Sie vorab alle „Altlasten“ beseitigen. D. h. defekte Stellen ausbessern, Asbest und andere potenziell gefährliche Baumaterialien entfernen oder Anstriche erneuern. Ist die Anlage einmal auf dem Dach, werden diese Aufgaben ungleich teurer.
Vor allem bei Neubauten sollte darauf schon in der Planungsphase geachtet werden, um nachträgliche kostenintensive Umbauten der Dachkonstruktion zu vermeiden.

Neue Förderung seit 01. Juni 2023 für Neubauten – Klicken Sie HIER

Siehe unter Leistungen “Sonnenstrom” – Klicken Sie HIER

Siehe unter Leistungen „Sonnenwärme – Thermie“ – Klicken Sie HIER

Siehe unter Leistungen “ Stromspeicher & Wallbox“ – Klicken Sie HIER

Weitere Info´s direkt unter Kfw – Klicken Sie HIER

Seit dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze für Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen werden. Unterschieden wird zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen. Diese Vergütungssätze sind auch für neue Anlagen gültig, die in diesem Jahr (2023) in Betrieb gehen.


Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung

Bis 10 kWp Bis 40 kWp Bis 100 kWp
8,2 7,1 5,8


Volleinspeisung

Bis 10 kWp Bis 40 kWp Bis 100 kWp
13 10,9 10,9

Vom Fachbetrieb durchgeführt, ist die Montage einer Photovoltaikanlage schnell und unkompliziert erledigt. Die Solarmodule werden an Ihrem Haus angebracht, Verbindungsleitungen gelegt und ein sogenannter Wechselrichter angeschlossen. Wenn dann das Sonnenlicht auf die Module trifft, werden Elektronen freigesetzt, die in Verbindung mit den elektrischen Kontakten eine Gleichspannung erzeugen. In der Fachsprache heißt es, dass nun der photoelektrische Effekt auftritt. Der Wechselrichter der Anlage verwandelt diesen Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom, der schließlich bei Ihnen aus der Steckdose kommt.

Der in den Modulen erzeugte Gleichstrom wird über Wechselrichter in den üblichen Netz-Wechselstrom umgewandelt und die Anlage wird an das normale 230 Volt-Netz angeschlossen.
Das hat folgenden Vorteil: Der Strom, der in Ihrer Photovoltaik-Anlage erzeugt wird, wird jederzeit genutzt; entweder im eigenen Haushalt oder durch die anderen Verbraucher in Ihrer Umgebung, da der Strom dem gesamten Netz zur Verfügung gestellt wird – wie bei einem richtigen Kraftwerk. Außerdem hat man weiterhin die ausgezeichnete Versorgungssicherheit, die das Netz bietet. Kein Solarstrom „geht verloren“. Alles trägt zur Umweltentlastung bei.

Der Strom, den Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage erzeugen, wird für Ihren eigenen Bedarf genutzt und der mögliche Überschuss in das öffentliche Energieversorgungsnetz eingespeist. Eine solche Einspeisung wird vergütet – so wie in der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) festgelegt. In einigen Fällen lohnt es sich finanziell aber, die Energie stattdessen für den Eigenbedarf zwischenzuspeichern. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne.
Übrigens: Sie können die erzeugte Energie aus Ihrer Photovoltaikanlage auch dazu nutzen, Ihr Elektroauto zu betanken oder die Klimaanlage zu betreiben.

Eine Photovoltaikanlage kann jederzeit mit einem Batteriespeicher nachgerüstet werden. Preiswerter ist aber die gleichzeitige Installation von Speicher und Photovoltaikanlage.

Solarmodule haben eine zu erwartende Lebensdauer von über 30 Jahren und eine Leistungsgarantie von bis zu 20 Jahren – je nach Modell und Hersteller.

Siehe unter Leistungen „Reinigung der Module“ – Klicken Sie HIER

Nein, das ist nicht richtig und ein weit verbreitetes Vorurteil gegenüber Photovoltaikanlagen. In einem Brandfall kann ein Gebäude mit einer Solaranlage genauso gelöscht werden, wie jedes andere Gebäude. Abhängig davon, ob mit Vollstrahl oder Sprühstrahl gelöscht wird, muss ein gewisser Mindestabstand zum Gebäude eingehalten werden. Dabei handelt es sich um ein Standardvorgehen und um einen Bestandteil von Schulungen für Berufsfeuerwehr und freiwillige Feuerwehr.

Ja, Solarmodule sind mit einer gehärteten Glasplatte geschützt. Um sich allerdings vollständig abzusichern, empfehlen wir die Versicherung ihrer Photovoltaikanlage.

Sofortmaßnahmen bei Hagelschlag

  • Untersuchen Sie alle Module akribisch auf sichtbare Beschädigungen.
  • Wenn Sie einen Sprung im Glas entdecken, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Wasser in die Solarzelle eingedrungen ist.
  • Schalten Sie in diesem Fall die PV-Anlage sofort ab, um einen Kurzschluss zu vermeiden.
  • Überprüfen Sie, ob eine kurzzeitige Überbrückung der restlichen Solarmodule möglich ist, sodass die PV-Anlage bis zum Austausch des beschädigten Moduls weiterbetrieben werden kann.

Nein, eine Solaranlage muss nicht versichert werden.
Wir raten trotzdem zu einer Versicherung über eine bestehende Gebäudeversicherung oder spezielle Photovoltaik-Versicherung.

Technische Fragen

Optimale Dachausrichtung für Photovoltaik:

Ausrichtung Süden :
Die optimale Dachausrichtung für eine Solaranlage ist südlich mit einer Dachneigung von 30 Grad. Neigungen von unter 25 oder über 60 Grad können den Stromgewinn aus der Solaranlage um bis zu zehn Prozent verringern.

Ausrichtung Südwesten oder Südosten:
Obwohl ein nach Süden ausgerichtetes Dach optimal wäre, sind Solaranlagen auch auf Ost- und Westdächern sinnvoll und werden immer häufiger installiert. Der Ertrag bei einer Photovoltaik-Ausrichtung mit 45 Grad Südwesten oder 45 Grad Südosten reduziert sich gegenüber der Südausrichtung um lediglich 5 Prozent.

Nach Westen oder Osten ausgerichtet:
Auch eine Photovoltaik-Dachausrichtung nach Westen oder Osten ist lohnend. Wenn möglich, sollten Sie jedoch Westen dem Osten vorziehen, weil hierbei die Leistung konstanter ist. Der Ertrag mindert sich meist nur um 10 bis 20 Prozent.
Nicht empfehlenswert ist allerdings eine nördliche Ausrichtung.

Aufdach-Montagesysteme:

Für ein typisches Einfamilienhaus mit Schrägdach ist die Aufdachmontage mit einem Aufdach-Montagesystem üblich. Hier werden die Solarmodule mithilfe von Dachhaken und Schienen auf den Dachziegeln befestigt. Ein Aufdach-Montagesystem eignet sich für alle Dächer mit einer Dachneigung zwischen 20 und 60 Grad.

Indach-Montagesysteme:

Bei einem Indach-Montagesystem ersetzt das Montagesystem die vorhandene Dacheindeckung. Dafür wird ein Teil der Dachziegel entfernt und die Module werden direkt auf dem Dachgebälk montiert. So fügt sich die Photovoltaikanlage nahtlos in die Dachhaut ein und es ergibt sich ein besonders ästhetisches Gesamtbild.
Allerdings ist die Indachmontage kostspieliger als die Schrägdachmontage, weshalb diese Montage seltener gewählt wird.

Flachdach-Montagesysteme:

Bei einer Dachneigung von 10 Grad oder weniger, gilt es als Flachdach und Sie müssen ein Flachdachmontagesystem installieren.
Flachdachsysteme ständern die Module zusätzlich auf.
Obwohl die optimale Ausrichtung einer Photovoltaikanlage bei etwa 30 Grad Süd liegt, werden die meisten Module auf Flachdächern in einem Winkel von nur 10-15 Grad aufgeständert und so die Verschattung reduziert. Die Leistungseinbußen durch die verminderte Neigung sind hingegen nur geringfügig.
Flachdachanlagen werden entweder komplett nach Süden ausgerichtet oder als Ost-West Systeme installiert.
Süd-Systeme erzielen die höchsten Jahreserträge.
Ost-West-Systeme erzeugen stattdessen gleichmäßiger über den Tag verteilt Strom.

PV-Anlagen können problemlos auf Flachdächern installiert werden.
Dabei werden die Module mit Hilfe eines Montagesystems schräg aufgestellt, so dass sie eine optimale Südausrichtung und eine günstige Neigung haben. Durch die Schrägaufstellung der Module ist der Reinigungseffekt und eine ausreichende Belüftung gesichert. Dabei ist ein ausreichend großer Abstand zwischen den Modulen wichtig, damit es nicht zu einer Verschattung und somit zu einer Ertragsminderung kommt.

Eine vierköpfige Familie kann im Jahr gut mit insgesamt 3200 kWh Stromverbrauch auskommen, wenn sie nicht gerade mit Strom heizt oder Warmwasser bereitet, und wenn sie keine besonderen „stromfressenden“ Geräte wie einen Trockner oder einen Saunaofen betreibt. Um diese 3200 kWh mit einer Photovoltaik-Anlage zu erzeugen, benötigt man etwa 32 m² Modulfläche. Dies entspricht einer installierten Modulleistung von ca. 4 kWp. Aber eigentlich entscheiden Sie, wie groß die Anlage werden soll, denn der Anschluss ans öffentliche Stromnetz bleibt ja bestehen.

Photovoltaik-Module nutzen nicht nur das direkte Sonnenlicht, das nur bei klarem Himmel auftritt, sondern auch die sogenannte diffuse Strahlung aus den Wolken. Es ist ganz einfach: Je heller Sie selbst es draußen empfinden, desto mehr Leistung bringen die Module- egal ob dabei die Sonne direkt zu sehen ist oder nicht. Bei uns in Deutschland macht der diffuse Anteil gut 50% der Einstrahlung aus.

Die Kombination von Photovoltaik mit verschiedenen Heizarten ist in den meisten Fällen problemlos möglich – ob bei einer Gas-, einer Ölheizung oder einer Wärmepumpe. Oftmals entsteht hierdurch sogar eine finanzielle Ersparnis. Über die genauen Möglichkeiten für Ihren individuellen Fall beraten wir Sie gerne persönlich.

Ein Stromspeicher ist nicht zwingend notwendig für den Betrieb einer PV-Anlage.
Nur wenn Sie den Strom zeitversetzt nutzen möchten oder einen höheren Autarkielevel erreichen wollen, ist eine Speicherlösung erforderlich.

AC-gekoppelte Systeme werden nach dem Wechselrichter der PV-Anlage in den Stromkreis integriert, der Speicher läuft also unabhängig von der Solaranlage. Um den Speicher auf- und entladen zu können braucht man einen Konverter, der den Batteriegleichstrom in Wechselstrom umwandelt und andersherum. Dabei kommt es zu Wechselverlusten, die das AC-System nicht zum Wunschspeicher machen. Gerade aber bei nachträglichen Installationen von Speichern können AC-Systeme nützlich sein, da sie unabhängig vom Wechselrichter sind.

DC-gekoppelte Batteriespeicher werden vor dem PV-Wechselrichter integriert, stehen in Abhängigkeit zur Wahl des Ladereglers und Wechselrichters und sind eine preiswerte Speicherlösung. Die Batterie wird direkt von der PV-Anlage geladen und nutzt den Wechselrichter, um bei Bedarf den gespeicherten Gleichstrom in Wechselstrom umzuwandeln.

Die Speicherkapazität eines Stromspeichers wird in kWh angegeben. Welche Speichergröße die ideale ist hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab: Größe der Solaranlage, erwartete produzierte Strommenge, Stromverbrauch und das Verbrauchsverhalten (durchgehend oder morgens und abends). Als Faustregel können Sie pro 1000 kWh mit einer Kapazitätsgröße von 1 bis 1,5 kWh rechnen. Selbstverständlich werden wir Sie umfassend beraten und anhand Ihrer Daten den für Sie am besten geeigneten Speicher finden.

Mehr Speicherkapazität Ihres Energiespeichers als die errechnete ideale Kapazitätsgröße für Ihren Bedarf ist oft nicht sinnvoll, da die Zusatzkosten höher sind als die für den langfristigen Strombezug aus dem öffentlichen Netz. Planen Sie aber größere Anschaffungen, wie beispielsweise ein Elektroauto oder zusätzliche Stromverbraucher, kann sich ein größerer Speicher natürlich lohnen.

Nur, wenn der Stromspeicher auch eine Notstrom- oder Ersatzstromfunktion hat. Zu beachten ist, dass es sich hierbei dann nicht um eine komplette Versorgung des Hauses mit Notstrom handelt, sondern nur um den Betrieb einer Notstromdose direkt am Speicher, an die Verbraucher angeschlossen werden können. Je nach Modell und Hersteller kann der Speicher gleichzeitig Notstrom liefern und trotzdem über die PV-Anlage geladen werden.

Der englische Begriff Peak bedeutet so viel wie Spitze.
Die Bezeichnung setzt sich zusammen aus der Leistungseinheit kW und dem englischen Wort „peak“ für Spitze
Bei der Beschreibung der Größe einer Photovoltaik-Anlage wird häufig von Kilowatt peak (kWp) gesprochen. Sie gibt die Leistung an, die ein Solarmodul bei voller Sonnenbestrahlung (und einigen weiteren Nebenbedingungen) erreichen kann

Der Eigenverbrauch ist der Anteil des verbrauchten Stroms an der gesamten produzierten Solarstrommenge, während Autarkie den verbrauchten Strom im Verhältnis zum Gesamtstromverbrauch betrachtet.

Netzgekoppelte Anlagen sind an das öffentliche Stromnetz angeschlossen und erlauben die Einspeisung von selbst erzeugtem Solarstrom.
Inselanlagen verbrauchen und speichern erzeugten Strom ausschließlich für den Eigenbedarf, z. B. auf Berghütten, für Laternen oder Parkscheinautomaten.
Solaranlagen auf Wohnhäusern sind fast ausschließlich netzgekoppelte Anlagen.

Bei einer netzgekoppelten Solarstrom-Anlage wird ein Teil oder der gesamte erzeugte Solarstrom in das öffentliche Stromnetz eingespeist.
Bei einer Inselanlage wird der erzeugte Strom nicht in das öffentliche Stromnetz geleitet, sondern zu 100 % selbst genutzt. Inselanlagen sind nicht an das Stromnetz angeschlossen.

Um Heizkosten zu sparen, wird die Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaik-Anlage angesichts steigender Strompreise immer beliebter.
Um für den restlichen Strombedarf der Wärmepumpe einen günstigen Wärmepumpentarif nutzen zu können, benötigen Sie einen 2-Richtungszähler.
Hier kommt die Kaskadenschaltung ins Spiel. Mit Hilfe der Kaskadenmessung kann man sowohl den eigenen PV-Strom als auch den Wärmepumpentarif nutzen und die verbrauchten und eingespeisten Strommengen messen.

So funktioniert die Kaskadenmessung:
Es werden zwei Zähler hintereinander (in Kaskade) geschaltet.
Der erste digitale Zähler (Z1) ist ein „2-Richtungszähler“ und zählt den Gesamtstrom (Haushaltsstrom und Wärmepumpenstrom) sowie den eingespeisten PV-Strom. Der zweite digitale Zähler (Z2) erfasst ausschließlich den Strom für die Wärmepumpe.
Um mit der Kaskadenmessung Geld zu sparen, sollten Sie im Vorfeld ausloten, wie viel Strom für den Betrieb der Wärmepumpe hinzugekauft werden muss. Ist der Bedarf zu niedrig, lohnt sich die Kaskadenschaltung nicht.

Standort

Idealerweise wird der Wechselrichter an einem geschützten, kühlen und trockenen Ort installiert.

  • Keller, Heizungskeller oder Flur im Untergeschoss
  • Abstell- oder Hauswirtschaftsraum
  • Dachboden
  • Garage

Platzierung

  • freie, unverstellte, zur Installation geeignete Wandfläche
  • Sicherheitsabstände vor Schaltschrank
  • gute Erreichbarkeit mit Leitungen von den Modulen
  • kurze Leitungsführung zum öffentlichen Stromanschluss (für Einspeisung)

Der ideale Aufstellort für Stromspeicher sind frost- und feuchtigkeitsfreie Keller- oder Haushaltsräume mit ausreichender Belüftung. Dabei sollte der Speicher leicht zugänglich sein, damit der Installateur das Gerät jederzeit überprüfen und warten kann.

Fehlermeldungen

Grün leuchtet bei Betrieb dauerhaft pulsierend.
Ein Blinkbetrieb wird z.B. durch Schneeschatten oder wenig Licht ausgelöst. Siehe auch Winterverhalten. Auch eine teilverschneite Anlage löst das Blinken aus.
Leuchtet die rote Störungs-LED, dann erfolgt keine Einspeisung.

Für die Reklamation beim Anlagenbauer oder bei der SMA Hotline benötigen wir unbedingt die Geräte-Nr. und die im Display (falls noch vorhanden) angezeigte Fehler-Nr., welche Sie uns bitte per Fotodokumentation per Mail zusenden.

Die Störung kann folgende Ursachen haben:

  • Netz getrennt (Leitungsschutzschalter, Sicherung),
  • AC-Kabel unterbrochen oder AC-Kabel ist hochohmig.

Der Wechselrichter trennt sich aus Sicherheitsgründen vom Netz.

Abhilfe

  • Die Netzspannung und den Netzanschluss am Wechselrichter muss geprüft werden.
  • Befindet sich die Netzspannung im tolerierbaren Bereich und werden weiterhin die Störungen „Uac-Bfr“ oder „Uac-Srr“ ausgegeben, kontaktieren Sie Solar Heisse GmbH & Co. KG oder die Serviceline von SMA Solar Technology.

Zeigt der Wechselrichter die Meldung 33 an, speist er trotzdem weiterhin ein. Der instabile Betrieb des Wechselrichters wird allerdings – trotz zwischenzeitlicher Behebung – für den Rest des Tages angezeigt. Erst nach einem Neustart oder am nächsten Morgen ist diese Anzeige wieder gelöscht.

Die oben genannte Meldung bzw. ein undefinierbare Blinkverhalten können nicht nur bei schneebedeckten Modulen, sondern auch bei Dunkelheit sowie bei Verschattungen auftreten.

Wenn die Meldung 33 auch bei mittlerer Sonneneinstrahlung wiederholt auftritt, sollte die Auslegung der PV-Anlage bzw. die korrekte Verschaltung des PV-Generators überprüft werden.

Bei dieser Meldung speist der Wechselrichter nicht ein, schaltet sich aber wieder zu, sobald die nötigen Bedingungen (ausreichende DC-Leistung) erfüllt sind.
Die oben genannte Meldung bzw. ein undefinierbare Blinkverhalten können nicht nur bei schneebedeckten Modulen, sondern auch bei Dunkelheit sowie bei Verschattungen auftreten.

Wechselrichter reset
(Abschalten und Neustarten)

SMA Wechselrichter vom Netz nehmen
(Reihenfolge unbedingt beachten – zuerst AC- dann DC)

  1.  Wenn vorhanden: im Sicherungskasten:
    „Hauptschalter bzw. Trennschalter PV-Anlage – nach unten (= AC-Seite)
  2. Sicherung Wechselrichter (in der Regel 3-teiliger Kippschalter) nach unten –
    es erscheint eine Störungsmeldung (rote LED) – (= AC-Seite)
  3.  Drehschalter am Wechselrichter (linke Seite) von 1 auf 0 stellen (= DC-Seite)
    (Beim Altgerät: schwarzer oder grauer ESS-Trennschalter nach unten rausziehen)
  4. 5 Minuten warten (Wechselrichter AC- und DC ist getrennt)

SMA Wechselrichter wieder ans Netz nehmen (Neustart)
(Reihenfolge unbedingt beachten – zuerst DC dann AC)

  1. Drehschalter am Wechselrichter (linke Seite) von 0 auf 1 stellen (= DC-Seite)
    (Beim Altgerät: schwarzer oder grauer ESS-Trennschalter wieder einstecken)
  2. Sicherung Wechselrichter (Kippschalter) nach oben und warten bis alle 3 LED´s
    am Wechselrichter leuchten (= AC-Seite)
  3. Wenn vorhanden: im Sicherungskasten:
    „Hauptschalter bzw. Trennschalter PV-Anlage – nach oben (= AC-Seite)
  4. 5 Minuten warten – grüne pulsierende LED (Blau = Kommunikation)
    Beim Altgerät: grüne LED leuchtet dauerhaft – Betriebszustandsanzeige)

Hinweis: Fronius-Wechselrichter etc.
Wenn keine DC-Trennung möglich ist (siehe oben), muss mit diesem Punkt gewartet werden, bis es draußen dunkel ist und der Wechselrichter damit keine Stromversorgung mehr hat.

Störung sonnenBatterie:

  • Leuchtet die Eclipse weiß ist alles in Ordnung.
  • Leuchtet die Eclipse grün – Stromausfall.
  • Leuchtet die Eclipse gelb/orange ist die Batterie nicht mit dem Internet verbunden.
    Ein Neustart kann hier Abhilfe verschaffen (Neustart siehe unten).
    Führt das nicht zu einer Verbesserung, sollten Sie die Internetverbindung prüfen
  • Leuchtet die Eclipse rot, sollten Sie zuerst prüfen, ob alle Sicherungen noch drin sind und ob Sie ein Netz haben.
    Sollte das alles vorhanden sein, muss die Batterie neu gestartet werden.

Neustart der sonnenBatterie:

  • Schalten Sie den DC-Trennschalter der Batterie auf „Off“
    (der DC Trennschalter befindet sich oben an der Batterie auf der Außenseite)
  • Im Verteiler/Sicherungskasten die AC-Sicherung rausnehmen
    (ist im Sicherungskasten „Batterie“ beschriftet)
  • Warten Sie ca. 15 Minuten
  • Im Verteiler/Sicherungskasten die AC-Sicherung wieder einschalten
  • Schalten Sie den DC-Trennschalter der Batterie auf „On“

PV-Steuerrecht / Marktstammdatenregister / EEG

Neues Photovoltaik-Steuerrecht 2023

Achtung!
Wir dürfen keine individuelle Steuer- und Rechtsberatung leisten!
Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind.
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer

Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer)
Seit Januar 2023 gilt der neue Umsatzsteuersatz von 0 %, statt wie bisher 19 %
Das entlastet die meisten Betreiber von Photovoltaikanlagen vor allem von Bürokratie. Diese können zukünftig die Kleinunternehmerregelung ohne finanzielle Nachteile anwenden. Der bisher mögliche Vorsteuerabzug als Grund für einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung entfällt.
Zudem hat das Bundeskabinett beschlossen, dass Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder künftig auch bei der Einkommensteuer beraten dürfen, wenn diese Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp betreiben, die der Ertragssteuerbefreiung unterliegen, was bisher vom Steuerrecht untersagt war.

Gilt die MwSt Befreuung auch für SolarThermie?

Nein, nicht für Solarwärme-Anlagen (nur Solarstrom)
Ausnahme: PVT-Kollektoren (PV-Solarthermie-Kombimodule) sollen als Photovoltaik-Module behandelt werden, sowie Anlagenkomponenten, die denen einer Photovoltaikanlage entsprechen

Einkommenssteuer:

Die Einkommenssteuer entfällt, auch rückwirkend auf Einnahmen des Steuerjahres 2022, für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern bzw. für Photovoltaik-Anlagen bis 15 kWp je Wohnung oder Geschäftseinheit auf Gewerbe-Immobilien oder Wohnhäusern.

Wichtig:
Die Einkommenssteuer-Befreiung beschränkt sich auf 100 kWp Leistung pro Steuerpflichtigen. Die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt entfällt nicht.

Auswirkung der Änderungen bei der Gewerbesteuer
Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 30 kW werden rückwirkend zum 1.1.2022 von der Gewerbesteuerpflicht befreit.
Bisher galt die Befreiung von der Gewerbesteuer nur bei Anlagen mit einer Leistung bis maximal 10 kW.

Was hat sich bei der Mehrwertsteuer auf PV zum 1. Januar 2023 geändert?
Das Jahressteuergesetz 2022 bestimmt in § 12 Abs. 3 UStG, dass für die Lieferung einer PV-Anlage ab dem 1. Januar 2023 keine MwSt mehr anfällt, wenn die PV bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Keine Größenbegrenzung (Leistung), aber Gebäudevoraussetzungen:

  • PV auf oder in der Nähe von
  • Wohnungen,
  • öffentlichen Gebäuden und
  • für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzten Gebäude

Die Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes gelten automatisch als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der PV nach dem Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kW (Peak) beträgt.
Man spricht dann vom so genannten Nullsteuersatz.
Nicht nur die Lieferung einer PV ist von der Mehrwertsteuer befreit, sondern auch die Lieferung von allen Komponenten einer PV (Solarmodule bis 30 kWp auf Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien, Zubehör wie Wechselrichter, Kabel und Speicher)
Werden auch Photovoltaikanlagen von Nullsteuersatz erfasst, wenn die Bruttoleistung über 30 kW (Peak) liegt?
Entgegen dem Gesetzeswortlaut ist das Bundesfinanzministerium der Meinung, dass Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebieten stets begünstigt sind (dass also der Nullsteuersatz greift).

Es fällt deshalb auch keine Mehrwertsteuer auf PV an, wenn deren Leistung über 30 kW (Peak) liegt, beispielsweise bei Mietshäusern.

Was bedeutet für ab 2023 angeschaffte Photovoltaikanlagen der Nullsteuersatz:

Ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist nicht mehr nötig. Denn ohne Umsatzsteuer kann auch kein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden. Es fällt auch keine Umsatzsteuer auf den Verkauf und Selbstverbrauch des erzeugten Stroms mehr an. Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung sind ebenfalls nicht mehr erforderlich.

Gilt der Nullsteuersatz bei der Mehrwertsteuer auf PV auch für die Anmietung?
Nein. Wird eine PV nur angemietet oder geleast, greift der Nullsteuersatz nicht, selbst wenn die Anmietung erstmals ab 1. Januar 2023 erfolgt.

Begründung: Bei Anmietung oder Leasing handelt es sich nicht um die Lieferung einer PV oder von Komponenten einer PV.

Fällt auf die Reparatur von Photovoltaikanlagen künftig Umsatzsteuer an?
Begünstigt nach dem neuen § 12 Abs. 3 EStG sind ab 1. Januar 2023 reine Reparaturleistungen nicht. Denn hier handelt es sich nicht um die Lieferung von PV oder Komponenten. Es muss also Mehrwertsteuer bei Reparaturen in der Rechnung ausgewiesen werden.

Ausnahme:
Wie bereits erwähnt greift der Nullsteuersatz jedoch, wenn es im Rahmen einer Reparatur zum Austausch und zur Installation defekter Komponenten kommt.

Gilt der Nullsteuersatz bei der Mehrwertsteuer auf PV auch für so genannten Solarstecker-Anlagen?
Ja, die Lieferung von Solarmodulen ab 1. Januar 2023 ist nach § 12 Abs. 3 UStG unabhängig davon von der Mehrwertsteuer befreit, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder nicht. Deshalb fällt auch bei der Lieferung von Solarstecker-Anlagen, die am Balkon oder auf der Terrasse aufgestellt werden können, keine Mehrwertsteuer mehr an.

Dagegen sind mobile Solarmodule (z.B. für Campingzwecke) nicht von der Mehrwertsteuer befreit.

Was ist mit einer Garantieverträgen oder Wartungsverträgen?
Für Garantie- und Wartungsverträge gelten weiterhin 19 Prozent Umsatzsteuer.

Was ist mit der MwSt für eine Wallbox?
Die Wallbox ist von diesem Gesetz nicht betroffen. Dafür muss weiterhin 19 % MwSt entrichtet werden.

Was ist, wenn ich meine bestehende Anlage erweitere?
Erfolgt die Erweiterung nach dem 1. Januar 2023, fällt beim Kauf der Komponenten einschließlich der Installation keine Umsatzsteuer an.

Marktstammdatenregister

Was ist das Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein umfassendes amtliches Register für alle stromerzeugenden Anlagen. Es ist seit Anfang 2019 online und löst alle bisherigen Meldewege für Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) ab.
Im Marktstammdatenregister (MaStR) müssen alle netzgekoppelten Stromerzeugungsanlagen und Batteriespeicher registriert werden. Das Register soll alle mehr als zwei Millionen laufenden dezentralen Anlagen in Deutschland auflisten.

Wer muss sich ins Marktstammdatenregister eintragen?
Wenn Sie mit einer Solaranlage privat Strom erzeugen, die mit dem Netz verbunden ist, müssen Sie diese im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Das gilt u.a. für alle Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Alle laufenden Anlagen müssen unabhängig von dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme registriert werden – auch wenn Ihre Anlage bereits seit vielen Jahren läuft.

Welche Frist gilt für eine neue Anlage?
Jede Neuanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme ins Marktstammdatenregister eingetragen werden.

Ich habe einen Batteriespeicher – muss ich diesen zusätzlich registrieren?
Ja, jede stromerzeugende Anlage müssen Sie einzeln registrieren. Dazu zählt auch ein Batteriespeicher.

Muss ich die Daten aktuell halten?
Ja, Sie sind verpflichtet, die Daten Ihrer Anlage aktuell zu halten.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Die Bundesnetzagentur bietet eine Übersicht mit häufigen Fragen zum Marktstammdatenregister an.

Einspeisevergütung nach EEG

Für das seit mehr als 20 Jahren bestehende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Bundesregierung am 7. Juli 2022 eine Neufassung beschlossen, die am 30. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Seit 1. Januar 2023 gelten nun alle Regelungen des EEG 2023, auch die notwendige EU-Freigabe liegt vor. Das Gesetz regelt die Einspeisung von regenerativem Strom in die öffentlichen Stromnetze. Jeder PV-Betreiber mit Anschluss ans öffentliche Netz unterliegt diesem Gesetz und muss die Regelungen beachten, kann aber auch davon profitieren.

Ziel des EEG: Der massive Ausbau von erneuerbaren Energien
Änderungen des veralteten EEG wurden vor allem vorgenommen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv voranzutreiben.
So sollen 2022 mindestens sieben Gigawatt zugebaut werden, für 2023 sind neun GW geplant. Bis 2026 soll der Ausbau schon auf 22 GW steigen.
Für neue Anlagen (bis 25 kWp), die seit 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.

Im Oktober 2022 wurde durch eine weitere EEG-Änderung beschlossen, dass auch die Bestandsanlagen bis 7 kWp diese Regelung künftig nicht mehr einhalten müssen. Laut Gesetz steht es den Anlagenbetreibenden frei, auf eigene Kosten, die pauschale 70 % Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung entfernen zu lassen.

Für ältere Anlagen zwischen 7 kWp und 25 kWp bleibt die 70 %-Regel in Kraft.
Die Wirkleistungsbegrenzung wird jedoch aufgehoben, wenn die PV-Anlage wie im Messstellenbetriebsgesetz gefordert, mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter Gateway) nachgerüstet wird. Dazu muss sich der Anlagenbetreiber mit seinem Energieversorger in Verbindung setzen. Der Energieversorger prüft, ob es sich bei dem vorhandenen Stromzähler um eine moderne Messeinrichtung (mME) oder um bereits um ein intelligente Messsystem (iMSys) handelt.

Die moderne Messeinrichtung ist ein elektronischer Stromzähler mit digitaler Anzeige, besitzt allerdings kein Kommunikationsmodul und kann damit keine Daten senden oder empfangen.

Das intelligente Messsystem (iMSys) dagegen, besteht aus einem neuen digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, dem Smart Meter Gateway. Damit kann das iMSys die Messwerte sicher und verschlüsselt übertragen.
Es steht den Anlagenbetreibern jedoch frei, davon Gebrauch zu machen.

Was bedeutete die 70 % Regelung?
Die Einspeiseleistung von PV-Anlagen am Netzeinspeisepunkt musste bisher bei Anlagen bis 25 kWp auf 70 % ihrer Nennleistung begrenzt werden. Durch diese „Abregelung” soll eine lokale Überlastung des Stromnetzes verhindert werden. Umgesetzt wird die 70 %-Regelung entweder durch eine direkte Leistungsbegrenzung des Wechselrichters oder durch Einsatz eines Energiemanagementsystems, welches die Einspeisung auf maximal 70 % begrenzt („dynamische Wirkleistungsbegrenzung“).

Neue Vergütungssätze
Seit dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze für Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen werden. Unterschieden wird zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen. Diese Vergütungssätze sind auch für neue Anlagen gültig, die in diesem Jahr (2023) in Betrieb gehen.


Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung

Bis 10 kWp Bis 40 kWp Bis 100 kWp
8,2 7,1 5,8


Volleinspeisung

Bis 10 kWp Bis 40 kWp Bis 100 kWp
13 10,9 10,9

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Welche Kosten für eine Photovoltaikanlage anfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel sind größere Flächen teurer, aber dafür auch leistungsstärker und dadurch im Endeffekt sogar wirtschaftlicher. Die Anschaffungskosten einer Photovoltaikanlage amortisieren sich zudem schnell: Denn durch Ihren selbst erzeugten Strom machen Sie sich unabhängig von den Tarifen der Stromanbieter. Dank der Einspeisevergütung haben Sie außerdem die Möglichkeit, dass Ihnen der Netzbetreiber überschüssigen Strom zu geregelten Festpreisen abnimmt.

Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer)

Seit Januar 2023 gilt der neue Umsatzsteuersatz von 0 %, statt wie bisher 19 %
Das entlastet die meisten Betreiber von Photovoltaikanlagen vor allem von Bürokratie. Diese können zukünftig die Kleinunternehmerregelung ohne finanzielle Nachteile anwenden. Der bisher mögliche Vorsteuerabzug als Grund für einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung entfällt.
Die Mehrwertsteuer-Befreiung gilt für Solarmodule bis 30 kWp auf Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien, Zubehör wie Wechselrichter, Kabel und Speicher sowie Ersatzteile im Reparaturfall.

Wallbox, Garantie- und Wartungsverträge sind von diesem Gesetz nicht betroffen. Für diese Komponenten muss weiterhin 19 % MwSt. entrichtet werden.

Bei der Solarthermie wandeln Kollektoren die Sonneneinstrahlung in nutzbare Wärme um. Sie wird in der Regel über Wärmetauscher für die Heizung und Warmwasserbereitung eingesetzt.
Unter Photovoltaik versteht man die direkte Umwandlung der Sonnenenergie in elektrischen Strom, mittels Solarzellen, die zu Solarmodulen verbaut werden.

Im Vorfeld ist die statische Eignung abzuklären.
Eine Photovoltaikanlage setzt eine um Schnee- und Windlast reduzierte Dachlastreserve von mindestens 25 Kilogramm pro Quadratmeter voraus. Ist dies nicht der Fall, sind entsprechende bauliche Maßnahmen erforderlich.
Deshalb sollten Sie vorab alle „Altlasten“ beseitigen. D. h. defekte Stellen ausbessern, Asbest und andere potenziell gefährliche Baumaterialien entfernen oder Anstriche erneuern. Ist die Anlage einmal auf dem Dach, werden diese Aufgaben ungleich teurer.
Vor allem bei Neubauten sollte darauf schon in der Planungsphase geachtet werden, um nachträgliche kostenintensive Umbauten der Dachkonstruktion zu vermeiden.

Neue Förderung seit 01. Juni 2023 für Neubauten – Klicken Sie HIER

Siehe unter Leistungen “Sonnenstrom” – Klicken Sie HIER

Siehe unter Leistungen „Sonnenwärme – Thermie“ – Klicken Sie HIER

Siehe unter Leistungen “ Stromspeicher & Wallbox“ – Klicken Sie HIER

Weitere Info´s direkt unter Kfw – Klicken Sie HIER

Seit dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze für Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen werden. Unterschieden wird zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen. Diese Vergütungssätze sind auch für neue Anlagen gültig, die in diesem Jahr (2023) in Betrieb gehen.


Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung

Bis 10 kWp Bis 40 kWp Bis 100 kWp
8,2 7,1 5,8


Volleinspeisung

Bis 10 kWp Bis 40 kWp Bis 100 kWp
13 10,9 10,9

Vom Fachbetrieb durchgeführt, ist die Montage einer Photovoltaikanlage schnell und unkompliziert erledigt. Die Solarmodule werden an Ihrem Haus angebracht, Verbindungsleitungen gelegt und ein sogenannter Wechselrichter angeschlossen. Wenn dann das Sonnenlicht auf die Module trifft, werden Elektronen freigesetzt, die in Verbindung mit den elektrischen Kontakten eine Gleichspannung erzeugen. In der Fachsprache heißt es, dass nun der photoelektrische Effekt auftritt. Der Wechselrichter der Anlage verwandelt diesen Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom, der schließlich bei Ihnen aus der Steckdose kommt.

Der in den Modulen erzeugte Gleichstrom wird über Wechselrichter in den üblichen Netz-Wechselstrom umgewandelt und die Anlage wird an das normale 230 Volt-Netz angeschlossen.
Das hat folgenden Vorteil: Der Strom, der in Ihrer Photovoltaik-Anlage erzeugt wird, wird jederzeit genutzt; entweder im eigenen Haushalt oder durch die anderen Verbraucher in Ihrer Umgebung, da der Strom dem gesamten Netz zur Verfügung gestellt wird – wie bei einem richtigen Kraftwerk. Außerdem hat man weiterhin die ausgezeichnete Versorgungssicherheit, die das Netz bietet. Kein Solarstrom „geht verloren“. Alles trägt zur Umweltentlastung bei.

Der Strom, den Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage erzeugen, wird für Ihren eigenen Bedarf genutzt und der mögliche Überschuss in das öffentliche Energieversorgungsnetz eingespeist. Eine solche Einspeisung wird vergütet – so wie in der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) festgelegt. In einigen Fällen lohnt es sich finanziell aber, die Energie stattdessen für den Eigenbedarf zwischenzuspeichern. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne.
Übrigens: Sie können die erzeugte Energie aus Ihrer Photovoltaikanlage auch dazu nutzen, Ihr Elektroauto zu betanken oder die Klimaanlage zu betreiben.

Eine Photovoltaikanlage kann jederzeit mit einem Batteriespeicher nachgerüstet werden. Preiswerter ist aber die gleichzeitige Installation von Speicher und Photovoltaikanlage.

Solarmodule haben eine zu erwartende Lebensdauer von über 30 Jahren und eine Leistungsgarantie von bis zu 20 Jahren – je nach Modell und Hersteller.

Siehe unter Leistungen „Reinigung der Module“ – Klicken Sie HIER

Nein, das ist nicht richtig und ein weit verbreitetes Vorurteil gegenüber Photovoltaikanlagen. In einem Brandfall kann ein Gebäude mit einer Solaranlage genauso gelöscht werden, wie jedes andere Gebäude. Abhängig davon, ob mit Vollstrahl oder Sprühstrahl gelöscht wird, muss ein gewisser Mindestabstand zum Gebäude eingehalten werden. Dabei handelt es sich um ein Standardvorgehen und um einen Bestandteil von Schulungen für Berufsfeuerwehr und freiwillige Feuerwehr.

Ja, Solarmodule sind mit einer gehärteten Glasplatte geschützt. Um sich allerdings vollständig abzusichern, empfehlen wir die Versicherung ihrer Photovoltaikanlage.

Sofortmaßnahmen bei Hagelschlag

  • Untersuchen Sie alle Module akribisch auf sichtbare Beschädigungen.
  • Wenn Sie einen Sprung im Glas entdecken, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Wasser in die Solarzelle eingedrungen ist.
  • Schalten Sie in diesem Fall die PV-Anlage sofort ab, um einen Kurzschluss zu vermeiden.
  • Überprüfen Sie, ob eine kurzzeitige Überbrückung der restlichen Solarmodule möglich ist, sodass die PV-Anlage bis zum Austausch des beschädigten Moduls weiterbetrieben werden kann.

Nein, eine Solaranlage muss nicht versichert werden.
Wir raten trotzdem zu einer Versicherung über eine bestehende Gebäudeversicherung oder spezielle Photovoltaik-Versicherung.

Technische Fragen

Optimale Dachausrichtung für Photovoltaik:

Ausrichtung Süden :
Die optimale Dachausrichtung für eine Solaranlage ist südlich mit einer Dachneigung von 30 Grad. Neigungen von unter 25 oder über 60 Grad können den Stromgewinn aus der Solaranlage um bis zu zehn Prozent verringern.

Ausrichtung Südwesten oder Südosten:
Obwohl ein nach Süden ausgerichtetes Dach optimal wäre, sind Solaranlagen auch auf Ost- und Westdächern sinnvoll und werden immer häufiger installiert. Der Ertrag bei einer Photovoltaik-Ausrichtung mit 45 Grad Südwesten oder 45 Grad Südosten reduziert sich gegenüber der Südausrichtung um lediglich 5 Prozent.

Nach Westen oder Osten ausgerichtet:
Auch eine Photovoltaik-Dachausrichtung nach Westen oder Osten ist lohnend. Wenn möglich, sollten Sie jedoch Westen dem Osten vorziehen, weil hierbei die Leistung konstanter ist. Der Ertrag mindert sich meist nur um 10 bis 20 Prozent.
Nicht empfehlenswert ist allerdings eine nördliche Ausrichtung.

Aufdach-Montagesysteme:

Für ein typisches Einfamilienhaus mit Schrägdach ist die Aufdachmontage mit einem Aufdach-Montagesystem üblich. Hier werden die Solarmodule mithilfe von Dachhaken und Schienen auf den Dachziegeln befestigt. Ein Aufdach-Montagesystem eignet sich für alle Dächer mit einer Dachneigung zwischen 20 und 60 Grad.

Indach-Montagesysteme:

Bei einem Indach-Montagesystem ersetzt das Montagesystem die vorhandene Dacheindeckung. Dafür wird ein Teil der Dachziegel entfernt und die Module werden direkt auf dem Dachgebälk montiert. So fügt sich die Photovoltaikanlage nahtlos in die Dachhaut ein und es ergibt sich ein besonders ästhetisches Gesamtbild.
Allerdings ist die Indachmontage kostspieliger als die Schrägdachmontage, weshalb diese Montage seltener gewählt wird.

Flachdach-Montagesysteme:

Bei einer Dachneigung von 10 Grad oder weniger, gilt es als Flachdach und Sie müssen ein Flachdachmontagesystem installieren.
Flachdachsysteme ständern die Module zusätzlich auf.
Obwohl die optimale Ausrichtung einer Photovoltaikanlage bei etwa 30 Grad Süd liegt, werden die meisten Module auf Flachdächern in einem Winkel von nur 10-15 Grad aufgeständert und so die Verschattung reduziert. Die Leistungseinbußen durch die verminderte Neigung sind hingegen nur geringfügig.
Flachdachanlagen werden entweder komplett nach Süden ausgerichtet oder als Ost-West Systeme installiert.
Süd-Systeme erzielen die höchsten Jahreserträge.
Ost-West-Systeme erzeugen stattdessen gleichmäßiger über den Tag verteilt Strom.

PV-Anlagen können problemlos auf Flachdächern installiert werden.
Dabei werden die Module mit Hilfe eines Montagesystems schräg aufgestellt, so dass sie eine optimale Südausrichtung und eine günstige Neigung haben. Durch die Schrägaufstellung der Module ist der Reinigungseffekt und eine ausreichende Belüftung gesichert. Dabei ist ein ausreichend großer Abstand zwischen den Modulen wichtig, damit es nicht zu einer Verschattung und somit zu einer Ertragsminderung kommt.

Eine vierköpfige Familie kann im Jahr gut mit insgesamt 3200 kWh Stromverbrauch auskommen, wenn sie nicht gerade mit Strom heizt oder Warmwasser bereitet, und wenn sie keine besonderen „stromfressenden“ Geräte wie einen Trockner oder einen Saunaofen betreibt. Um diese 3200 kWh mit einer Photovoltaik-Anlage zu erzeugen, benötigt man etwa 32 m² Modulfläche. Dies entspricht einer installierten Modulleistung von ca. 4 kWp. Aber eigentlich entscheiden Sie, wie groß die Anlage werden soll, denn der Anschluss ans öffentliche Stromnetz bleibt ja bestehen.

Photovoltaik-Module nutzen nicht nur das direkte Sonnenlicht, das nur bei klarem Himmel auftritt, sondern auch die sogenannte diffuse Strahlung aus den Wolken. Es ist ganz einfach: Je heller Sie selbst es draußen empfinden, desto mehr Leistung bringen die Module- egal ob dabei die Sonne direkt zu sehen ist oder nicht. Bei uns in Deutschland macht der diffuse Anteil gut 50% der Einstrahlung aus.

Die Kombination von Photovoltaik mit verschiedenen Heizarten ist in den meisten Fällen problemlos möglich – ob bei einer Gas-, einer Ölheizung oder einer Wärmepumpe. Oftmals entsteht hierdurch sogar eine finanzielle Ersparnis. Über die genauen Möglichkeiten für Ihren individuellen Fall beraten wir Sie gerne persönlich.

Ein Stromspeicher ist nicht zwingend notwendig für den Betrieb einer PV-Anlage.
Nur wenn Sie den Strom zeitversetzt nutzen möchten oder einen höheren Autarkielevel erreichen wollen, ist eine Speicherlösung erforderlich.

AC-gekoppelte Systeme werden nach dem Wechselrichter der PV-Anlage in den Stromkreis integriert, der Speicher läuft also unabhängig von der Solaranlage. Um den Speicher auf- und entladen zu können braucht man einen Konverter, der den Batteriegleichstrom in Wechselstrom umwandelt und andersherum. Dabei kommt es zu Wechselverlusten, die das AC-System nicht zum Wunschspeicher machen. Gerade aber bei nachträglichen Installationen von Speichern können AC-Systeme nützlich sein, da sie unabhängig vom Wechselrichter sind.

DC-gekoppelte Batteriespeicher werden vor dem PV-Wechselrichter integriert, stehen in Abhängigkeit zur Wahl des Ladereglers und Wechselrichters und sind eine preiswerte Speicherlösung. Die Batterie wird direkt von der PV-Anlage geladen und nutzt den Wechselrichter, um bei Bedarf den gespeicherten Gleichstrom in Wechselstrom umzuwandeln.

Die Speicherkapazität eines Stromspeichers wird in kWh angegeben. Welche Speichergröße die ideale ist hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab: Größe der Solaranlage, erwartete produzierte Strommenge, Stromverbrauch und das Verbrauchsverhalten (durchgehend oder morgens und abends). Als Faustregel können Sie pro 1000 kWh mit einer Kapazitätsgröße von 1 bis 1,5 kWh rechnen. Selbstverständlich werden wir Sie umfassend beraten und anhand Ihrer Daten den für Sie am besten geeigneten Speicher finden.

Mehr Speicherkapazität Ihres Energiespeichers als die errechnete ideale Kapazitätsgröße für Ihren Bedarf ist oft nicht sinnvoll, da die Zusatzkosten höher sind als die für den langfristigen Strombezug aus dem öffentlichen Netz. Planen Sie aber größere Anschaffungen, wie beispielsweise ein Elektroauto oder zusätzliche Stromverbraucher, kann sich ein größerer Speicher natürlich lohnen.

Nur, wenn der Stromspeicher auch eine Notstrom- oder Ersatzstromfunktion hat. Zu beachten ist, dass es sich hierbei dann nicht um eine komplette Versorgung des Hauses mit Notstrom handelt, sondern nur um den Betrieb einer Notstromdose direkt am Speicher, an die Verbraucher angeschlossen werden können. Je nach Modell und Hersteller kann der Speicher gleichzeitig Notstrom liefern und trotzdem über die PV-Anlage geladen werden.

Der englische Begriff Peak bedeutet so viel wie Spitze.
Die Bezeichnung setzt sich zusammen aus der Leistungseinheit kW und dem englischen Wort „peak“ für Spitze
Bei der Beschreibung der Größe einer Photovoltaik-Anlage wird häufig von Kilowatt peak (kWp) gesprochen. Sie gibt die Leistung an, die ein Solarmodul bei voller Sonnenbestrahlung (und einigen weiteren Nebenbedingungen) erreichen kann

Der Eigenverbrauch ist der Anteil des verbrauchten Stroms an der gesamten produzierten Solarstrommenge, während Autarkie den verbrauchten Strom im Verhältnis zum Gesamtstromverbrauch betrachtet.

Netzgekoppelte Anlagen sind an das öffentliche Stromnetz angeschlossen und erlauben die Einspeisung von selbst erzeugtem Solarstrom.
Inselanlagen verbrauchen und speichern erzeugten Strom ausschließlich für den Eigenbedarf, z. B. auf Berghütten, für Laternen oder Parkscheinautomaten.
Solaranlagen auf Wohnhäusern sind fast ausschließlich netzgekoppelte Anlagen.

Um Heizkosten zu sparen, wird die Kombination aus Wärmepumpe und Photovoltaik-Anlage angesichts steigender Strompreise immer beliebter.
Um für den restlichen Strombedarf der Wärmepumpe einen günstigen Wärmepumpentarif nutzen zu können, benötigen Sie einen 2-Richtungszähler.
Hier kommt die Kaskadenschaltung ins Spiel. Mit Hilfe der Kaskadenmessung kann man sowohl den eigenen PV-Strom als auch den Wärmepumpentarif nutzen und die verbrauchten und eingespeisten Strommengen messen.

So funktioniert die Kaskadenmessung:
Es werden zwei Zähler hintereinander (in Kaskade) geschaltet.
Der erste digitale Zähler (Z1) ist ein „2-Richtungszähler“ und zählt den Gesamtstrom (Haushaltsstrom und Wärmepumpenstrom) sowie den eingespeisten PV-Strom. Der zweite digitale Zähler (Z2) erfasst ausschließlich den Strom für die Wärmepumpe.
Um mit der Kaskadenmessung Geld zu sparen, sollten Sie im Vorfeld ausloten, wie viel Strom für den Betrieb der Wärmepumpe hinzugekauft werden muss. Ist der Bedarf zu niedrig, lohnt sich die Kaskadenschaltung nicht.

Standort

Idealerweise wird der Wechselrichter an einem geschützten, kühlen und trockenen Ort installiert.

  • Keller, Heizungskeller oder Flur im Untergeschoss
  • Abstell- oder Hauswirtschaftsraum
  • Dachboden
  • Garage

Platzierung

  • freie, unverstellte, zur Installation geeignete Wandfläche
  • Sicherheitsabstände vor Schaltschrank
  • gute Erreichbarkeit mit Leitungen von den Modulen
  • kurze Leitungsführung zum öffentlichen Stromanschluss (für Einspeisung)

Der ideale Aufstellort für Stromspeicher sind frost- und feuchtigkeitsfreie Keller- oder Haushaltsräume mit ausreichender Belüftung. Dabei sollte der Speicher leicht zugänglich sein, damit der Installateur das Gerät jederzeit überprüfen und warten kann.

Fehlermeldungen

Grün leuchtet bei Betrieb dauerhaft pulsierend.
Ein Blinkbetrieb wird z.B. durch Schneeschatten oder wenig Licht ausgelöst. Siehe auch Winterverhalten. Auch eine teilverschneite Anlage löst das Blinken aus.
Leuchtet die rote Störungs-LED, dann erfolgt keine Einspeisung.

Für die Reklamation beim Anlagenbauer oder bei der SMA Hotline benötigen wir unbedingt die Geräte-Nr. und die im Display (falls noch vorhanden) angezeigte Fehler-Nr., welche Sie uns bitte per Fotodokumentation per Mail zusenden.

Die Störung kann folgende Ursachen haben:

  • Netz getrennt (Leitungsschutzschalter, Sicherung),
  • AC-Kabel unterbrochen oder AC-Kabel ist hochohmig.

Der Wechselrichter trennt sich aus Sicherheitsgründen vom Netz.

Abhilfe

  • Die Netzspannung und den Netzanschluss am Wechselrichter muss geprüft werden.
  • Befindet sich die Netzspannung im tolerierbaren Bereich und werden weiterhin die Störungen „Uac-Bfr“ oder „Uac-Srr“ ausgegeben, kontaktieren Sie Solar Heisse GmbH & Co. KG oder die Serviceline von SMA Solar Technology.

Zeigt der Wechselrichter die Meldung 33 an, speist er trotzdem weiterhin ein. Der instabile Betrieb des Wechselrichters wird allerdings – trotz zwischenzeitlicher Behebung – für den Rest des Tages angezeigt. Erst nach einem Neustart oder am nächsten Morgen ist diese Anzeige wieder gelöscht.

Die oben genannte Meldung bzw. ein undefinierbare Blinkverhalten können nicht nur bei schneebedeckten Modulen, sondern auch bei Dunkelheit sowie bei Verschattungen auftreten.

Wenn die Meldung 33 auch bei mittlerer Sonneneinstrahlung wiederholt auftritt, sollte die Auslegung der PV-Anlage bzw. die korrekte Verschaltung des PV-Generators überprüft werden.

Bei dieser Meldung speist der Wechselrichter nicht ein, schaltet sich aber wieder zu, sobald die nötigen Bedingungen (ausreichende DC-Leistung) erfüllt sind.
Die oben genannte Meldung bzw. ein undefinierbare Blinkverhalten können nicht nur bei schneebedeckten Modulen, sondern auch bei Dunkelheit sowie bei Verschattungen auftreten.

Wechselrichter reset
(Abschalten und Neustarten)

SMA Wechselrichter vom Netz nehmen
(Reihenfolge unbedingt beachten – zuerst AC- dann DC)

  1.  Wenn vorhanden: im Sicherungskasten:
    „Hauptschalter bzw. Trennschalter PV-Anlage – nach unten (= AC-Seite)
  2. Sicherung Wechselrichter (in der Regel 3-teiliger Kippschalter) nach unten –
    es erscheint eine Störungsmeldung (rote LED) – (= AC-Seite)
  3.  Drehschalter am Wechselrichter (linke Seite) von 1 auf 0 stellen (= DC-Seite)
    (Beim Altgerät: schwarzer oder grauer ESS-Trennschalter nach unten rausziehen)
  4. 5 Minuten warten (Wechselrichter AC- und DC ist getrennt)

SMA Wechselrichter wieder ans Netz nehmen (Neustart)
(Reihenfolge unbedingt beachten – zuerst DC dann AC)

  1. Drehschalter am Wechselrichter (linke Seite) von 0 auf 1 stellen (= DC-Seite)
    (Beim Altgerät: schwarzer oder grauer ESS-Trennschalter wieder einstecken)
  2. Sicherung Wechselrichter (Kippschalter) nach oben und warten bis alle 3 LED´s
    am Wechselrichter leuchten (= AC-Seite)
  3. Wenn vorhanden: im Sicherungskasten:
    „Hauptschalter bzw. Trennschalter PV-Anlage – nach oben (= AC-Seite)
  4. 5 Minuten warten – grüne pulsierende LED (Blau = Kommunikation)
    Beim Altgerät: grüne LED leuchtet dauerhaft – Betriebszustandsanzeige)

Hinweis: Fronius-Wechselrichter etc.
Wenn keine DC-Trennung möglich ist (siehe oben), muss mit diesem Punkt gewartet werden, bis es draußen dunkel ist und der Wechselrichter damit keine Stromversorgung mehr hat.

Störung sonnenBatterie:

  • Leuchtet die Eclipse weiß ist alles in Ordnung.
  • Leuchtet die Eclipse grün – Stromausfall.
  • Leuchtet die Eclipse gelb/orange ist die Batterie nicht mit dem Internet verbunden.
    Ein Neustart kann hier Abhilfe verschaffen (Neustart siehe unten).
    Führt das nicht zu einer Verbesserung, sollten Sie die Internetverbindung prüfen
  • Leuchtet die Eclipse rot, sollten Sie zuerst prüfen, ob alle Sicherungen noch drin sind und ob Sie ein Netz haben.
    Sollte das alles vorhanden sein, muss die Batterie neu gestartet werden.

Neustart der sonnenBatterie:

  • Schalten Sie den DC-Trennschalter der Batterie auf „Off“
    (der DC Trennschalter befindet sich oben an der Batterie auf der Außenseite)
  • Im Verteiler/Sicherungskasten die AC-Sicherung rausnehmen
    (ist im Sicherungskasten „Batterie“ beschriftet)
  • Warten Sie ca. 15 Minuten
  • Im Verteiler/Sicherungskasten die AC-Sicherung wieder einschalten
  • Schalten Sie den DC-Trennschalter der Batterie auf „On“

PV-Steuerrecht / Marktstammdatenregister / EEG

Neues Photovoltaik-Steuerrecht 2023

Achtung!
Wir dürfen keine individuelle Steuer- und Rechtsberatung leisten!
Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind.
Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer

Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer)
Seit Januar 2023 gilt der neue Umsatzsteuersatz von 0 %, statt wie bisher 19 %
Das entlastet die meisten Betreiber von Photovoltaikanlagen vor allem von Bürokratie. Diese können zukünftig die Kleinunternehmerregelung ohne finanzielle Nachteile anwenden. Der bisher mögliche Vorsteuerabzug als Grund für einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung entfällt.
Zudem hat das Bundeskabinett beschlossen, dass Lohnsteuerhilfevereine ihre Mitglieder künftig auch bei der Einkommensteuer beraten dürfen, wenn diese Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp betreiben, die der Ertragssteuerbefreiung unterliegen, was bisher vom Steuerrecht untersagt war.

Gilt die MwSt Befreuung auch für SolarThermie?

Nein, nicht für Solarwärme-Anlagen (nur Solarstrom)
Ausnahme: PVT-Kollektoren (PV-Solarthermie-Kombimodule) sollen als Photovoltaik-Module behandelt werden, sowie Anlagenkomponenten, die denen einer Photovoltaikanlage entsprechen

Einkommenssteuer:

Die Einkommenssteuer entfällt, auch rückwirkend auf Einnahmen des Steuerjahres 2022, für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern bzw. für Photovoltaik-Anlagen bis 15 kWp je Wohnung oder Geschäftseinheit auf Gewerbe-Immobilien oder Wohnhäusern.

Wichtig:
Die Einkommenssteuer-Befreiung beschränkt sich auf 100 kWp Leistung pro Steuerpflichtigen. Die steuerliche Anmeldung beim Finanzamt entfällt nicht.

Auswirkung der Änderungen bei der Gewerbesteuer
Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 30 kW werden rückwirkend zum 1.1.2022 von der Gewerbesteuerpflicht befreit.
Bisher galt die Befreiung von der Gewerbesteuer nur bei Anlagen mit einer Leistung bis maximal 10 kW.

Was hat sich bei der Mehrwertsteuer auf PV zum 1. Januar 2023 geändert?
Das Jahressteuergesetz 2022 bestimmt in § 12 Abs. 3 UStG, dass für die Lieferung einer PV-Anlage ab dem 1. Januar 2023 keine MwSt mehr anfällt, wenn die PV bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Keine Größenbegrenzung (Leistung), aber Gebäudevoraussetzungen:

  • PV auf oder in der Nähe von
  • Wohnungen,
  • öffentlichen Gebäuden und
  • für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzten Gebäude

Die Voraussetzungen für die Anwendung des Nullsteuersatzes gelten automatisch als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der PV nach dem Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 kW (Peak) beträgt.
Man spricht dann vom so genannten Nullsteuersatz.
Nicht nur die Lieferung einer PV ist von der Mehrwertsteuer befreit, sondern auch die Lieferung von allen Komponenten einer PV (Solarmodule bis 30 kWp auf Einfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien, Zubehör wie Wechselrichter, Kabel und Speicher)
Werden auch Photovoltaikanlagen von Nullsteuersatz erfasst, wenn die Bruttoleistung über 30 kW (Peak) liegt?
Entgegen dem Gesetzeswortlaut ist das Bundesfinanzministerium der Meinung, dass Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebieten stets begünstigt sind (dass also der Nullsteuersatz greift).

Es fällt deshalb auch keine Mehrwertsteuer auf PV an, wenn deren Leistung über 30 kW (Peak) liegt, beispielsweise bei Mietshäusern.

Was bedeutet für ab 2023 angeschaffte Photovoltaikanlagen der Nullsteuersatz:

Ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist nicht mehr nötig. Denn ohne Umsatzsteuer kann auch kein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen werden. Es fällt auch keine Umsatzsteuer auf den Verkauf und Selbstverbrauch des erzeugten Stroms mehr an. Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung sind ebenfalls nicht mehr erforderlich.

Gilt der Nullsteuersatz bei der Mehrwertsteuer auf PV auch für die Anmietung?
Nein. Wird eine PV nur angemietet oder geleast, greift der Nullsteuersatz nicht, selbst wenn die Anmietung erstmals ab 1. Januar 2023 erfolgt.

Begründung: Bei Anmietung oder Leasing handelt es sich nicht um die Lieferung einer PV oder von Komponenten einer PV.

Fällt auf die Reparatur von Photovoltaikanlagen künftig Umsatzsteuer an?
Begünstigt nach dem neuen § 12 Abs. 3 EStG sind ab 1. Januar 2023 reine Reparaturleistungen nicht. Denn hier handelt es sich nicht um die Lieferung von PV oder Komponenten. Es muss also Mehrwertsteuer bei Reparaturen in der Rechnung ausgewiesen werden.

Ausnahme:
Wie bereits erwähnt greift der Nullsteuersatz jedoch, wenn es im Rahmen einer Reparatur zum Austausch und zur Installation defekter Komponenten kommt.

Gilt der Nullsteuersatz bei der Mehrwertsteuer auf PV auch für so genannten Solarstecker-Anlagen?
Ja, die Lieferung von Solarmodulen ab 1. Januar 2023 ist nach § 12 Abs. 3 UStG unabhängig davon von der Mehrwertsteuer befreit, ob die Solarmodule Teil einer Werklieferung sind oder nicht. Deshalb fällt auch bei der Lieferung von Solarstecker-Anlagen, die am Balkon oder auf der Terrasse aufgestellt werden können, keine Mehrwertsteuer mehr an.

Dagegen sind mobile Solarmodule (z.B. für Campingzwecke) nicht von der Mehrwertsteuer befreit.

Was ist mit einer Garantieverträgen oder Wartungsverträgen?
Für Garantie- und Wartungsverträge gelten weiterhin 19 Prozent Umsatzsteuer.

Was ist mit der MwSt für eine Wallbox?
Die Wallbox ist von diesem Gesetz nicht betroffen. Dafür muss weiterhin 19 % MwSt entrichtet werden.

Was ist, wenn ich meine bestehende Anlage erweitere?
Erfolgt die Erweiterung nach dem 1. Januar 2023, fällt beim Kauf der Komponenten einschließlich der Installation keine Umsatzsteuer an.

Marktstammdatenregister

Was ist das Marktstammdatenregister?
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein umfassendes amtliches Register für alle stromerzeugenden Anlagen. Es ist seit Anfang 2019 online und löst alle bisherigen Meldewege für Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) ab.
Im Marktstammdatenregister (MaStR) müssen alle netzgekoppelten Stromerzeugungsanlagen und Batteriespeicher registriert werden. Das Register soll alle mehr als zwei Millionen laufenden dezentralen Anlagen in Deutschland auflisten.

Wer muss sich ins Marktstammdatenregister eintragen?
Wenn Sie mit einer Solaranlage privat Strom erzeugen, die mit dem Netz verbunden ist, müssen Sie diese im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Das gilt u.a. für alle Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher. Alle laufenden Anlagen müssen unabhängig von dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme registriert werden – auch wenn Ihre Anlage bereits seit vielen Jahren läuft.

Welche Frist gilt für eine neue Anlage?
Jede Neuanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme ins Marktstammdatenregister eingetragen werden.

Ich habe einen Batteriespeicher – muss ich diesen zusätzlich registrieren?
Ja, jede stromerzeugende Anlage müssen Sie einzeln registrieren. Dazu zählt auch ein Batteriespeicher.

Muss ich die Daten aktuell halten?
Ja, Sie sind verpflichtet, die Daten Ihrer Anlage aktuell zu halten.

Wo gibt es weiterführende Informationen?
Die Bundesnetzagentur bietet eine Übersicht mit häufigen Fragen zum Marktstammdatenregister an.

Einspeisevergütung nach EEG

Für das seit mehr als 20 Jahren bestehende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat die Bundesregierung am 7. Juli 2022 eine Neufassung beschlossen, die am 30. Juli 2022 in Kraft getreten ist. Seit 1. Januar 2023 gelten nun alle Regelungen des EEG 2023, auch die notwendige EU-Freigabe liegt vor. Das Gesetz regelt die Einspeisung von regenerativem Strom in die öffentlichen Stromnetze. Jeder PV-Betreiber mit Anschluss ans öffentliche Netz unterliegt diesem Gesetz und muss die Regelungen beachten, kann aber auch davon profitieren.

Ziel des EEG: Der massive Ausbau von erneuerbaren Energien
Änderungen des veralteten EEG wurden vor allem vorgenommen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv voranzutreiben.
So sollen 2022 mindestens sieben Gigawatt zugebaut werden, für 2023 sind neun GW geplant. Bis 2026 soll der Ausbau schon auf 22 GW steigen.
Für neue Anlagen (bis 25 kWp), die seit 1. Januar 2023 in Betrieb gehen, wird die technische Vorgabe abgeschafft, dass nur höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden dürfen.

Im Oktober 2022 wurde durch eine weitere EEG-Änderung beschlossen, dass auch die Bestandsanlagen bis 7 kWp diese Regelung künftig nicht mehr einhalten müssen. Laut Gesetz steht es den Anlagenbetreibenden frei, auf eigene Kosten, die pauschale 70 % Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung entfernen zu lassen.

Für ältere Anlagen zwischen 7 kWp und 25 kWp bleibt die 70 %-Regel in Kraft.
Die Wirkleistungsbegrenzung wird jedoch aufgehoben, wenn die PV-Anlage wie im Messstellenbetriebsgesetz gefordert, mit einem intelligenten Messsystem (Smart Meter Gateway) nachgerüstet wird. Dazu muss sich der Anlagenbetreiber mit seinem Energieversorger in Verbindung setzen. Der Energieversorger prüft, ob es sich bei dem vorhandenen Stromzähler um eine moderne Messeinrichtung (mME) oder um bereits um ein intelligente Messsystem (iMSys) handelt.

Die moderne Messeinrichtung ist ein elektronischer Stromzähler mit digitaler Anzeige, besitzt allerdings kein Kommunikationsmodul und kann damit keine Daten senden oder empfangen.

Das intelligente Messsystem (iMSys) dagegen, besteht aus einem neuen digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, dem Smart Meter Gateway. Damit kann das iMSys die Messwerte sicher und verschlüsselt übertragen.
Es steht den Anlagenbetreibern jedoch frei, davon Gebrauch zu machen.

Was bedeutete die 70 % Regelung?
Die Einspeiseleistung von PV-Anlagen am Netzeinspeisepunkt musste bisher bei Anlagen bis 25 kWp auf 70 % ihrer Nennleistung begrenzt werden. Durch diese „Abregelung” soll eine lokale Überlastung des Stromnetzes verhindert werden. Umgesetzt wird die 70 %-Regelung entweder durch eine direkte Leistungsbegrenzung des Wechselrichters oder durch Einsatz eines Energiemanagementsystems, welches die Einspeisung auf maximal 70 % begrenzt („dynamische Wirkleistungsbegrenzung“).

Neue Vergütungssätze
Seit dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze für Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen werden. Unterschieden wird zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen. Diese Vergütungssätze sind auch für neue Anlagen gültig, die in diesem Jahr (2023) in Betrieb gehen.


Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung

Bis 10 kWp Bis 40 kWp Bis 100 kWp
8,2 7,1 5,8


Volleinspeisung

Bis 10 kWp Bis 40 kWp Bis 100 kWp
13 10,9 10,9

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