Seit über 30 Jahren Solar Heisse GmbH & Co. KG
Solartechnik-Full-Service-Fachbetrieb

Hier stellen wir Ihnen immer wieder interessante Informationen rund um Solar, Speicher, Wallbox und Gesetze, Förderungen ein.
News: Solarspitzenkappungsgesetz (SSKG)
Keine Angst vor dem Solarspitzenkappungsgesetz (SSKG)
Sie haben vom sogenannten Solarspitzenkappungsgesetz (SSKG) gehört und befürchten, dass es Ihrem Wunsch nach einer eigenen Photovoltaikanlage im Wege steht? Keine Sorge – in den allermeisten Fällen ist das nicht der Fall.
Wen betrifft das SSKG überhaupt?
Das Gesetz betrifft nur Anlagen mit folgenden Eigenschaften:
- reine Südausrichtung, keinerlei Verschattung, keinen Stromspeicher, und geringem Stromverbrauch zur Mittagszeit (z. B. bei Urlaubsabwesenheit), Inbetriebnahme der Anlage nach dem 25. Febr. 2025
Was regelt das Gesetz genau?
Das SSKG begrenzt die Einspeisung überschüssigen Stroms ins öffentliche Netz – und zwar am Netzanschlusspunkt, also quasi „an Ihrem Gartenzaun“. Ihre Stromproduktion auf dem Dach (am Wechselrichter) wird beim Eigenverbrauch nicht begrenzt. Das bedeutet: Sie können Ihren günstigen Solarstrom weiterhin selbst nutzen und auch in Ihrer Batterie speichern.
Gut zu wissen:
Häuser mit Ost-/Westdachausrichtung sind von der Regelung gar nicht betroffen. Und selbst bei Südausrichtung gilt: Sobald Sie einen digitalen Stromzähler mit Kommunikationsmodul (Gateway) und einer Steuerbox haben entfällt die 60 % Bremse. Auch wenn die 60 % Kappung nicht greift müssen Sie diese in Ihrer Solaranlage jedoch einstellen lassen.
Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne per Telefon unter 08191 / 94 43 01 erreichen oder uns eine Nachricht über unser Kontaktformular zukommen lassen.
Ihr Solar-Fachbetrieb Solar Heisse GmbH & Co. KG aus Landsberg am Lech.

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News: Solarspitzenkappungsgesetz (SSKG)
Keine Angst vor dem Solarspitzenkappungsgesetz (SSKG)
Sie haben vom sogenannten Solarspitzenkappungsgesetz (SSKG) gehört und befürchten, dass es Ihrem Wunsch nach einer eigenen Photovoltaikanlage im Wege steht? Keine Sorge – in den allermeisten Fällen ist das nicht der Fall.
Wen betrifft das SSKG überhaupt?
Das Gesetz betrifft nur Anlagen mit folgenden Eigenschaften:
- reine Südausrichtung, keinerlei Verschattung, keinen Stromspeicher, und geringem Stromverbrauch zur Mittagszeit (z. B. bei Urlaubsabwesenheit), Inbetriebnahme der Anlage nach dem 25. Febr. 2025
Was regelt das Gesetz genau?
Das SSKG begrenzt die Einspeisung überschüssigen Stroms ins öffentliche Netz – und zwar am Netzanschlusspunkt, also quasi „an Ihrem Gartenzaun“. Ihre Stromproduktion auf dem Dach (am Wechselrichter) wird beim Eigenverbrauch nicht begrenzt. Das bedeutet: Sie können Ihren günstigen Solarstrom weiterhin selbst nutzen und auch in Ihrer Batterie speichern.
Gut zu wissen:
Häuser mit Ost-/Westdachausrichtung sind von der Regelung gar nicht betroffen. Und selbst bei Südausrichtung gilt: Sobald Sie einen digitalen Stromzähler mit Kommunikationsmodul (Gateway) und einer Steuerbox haben entfällt die 60 % Bremse. Auch wenn die 60 % Kappung nicht greift müssen Sie diese in Ihrer Solaranlage jedoch einstellen lassen.
Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie uns gerne per Telefon unter 08191 / 94 43 01 erreichen oder uns eine Nachricht über unser Kontaktformular zukommen lassen.
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